02.03.2009 bis 30.04.2009
Befähigungsnachweis zum Berater nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).Bei entsprechender Eingangsvoraussetzung gemäß neuer EnEV 2007 ermöglicht der Komplettkurs (216 UE) auch die qualifizierte Energieausweiserstellung für Wohngebäude.
1. BAFA Vor-Ort Berater:
BAFA-Anforderungen für die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers unterscheiden fünf Kategorien:(Auszug aus Richtlinie, gültiger Stand 30.04.2008, Details sind unter www.bafa.de nachzulesen)A. Ingenieure mit Fachkenntnissen aus Teilbereichen (Architekten ohne Innenarchitekten, Hochbauingenieure, Ingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, Bauphysiker) benötigen mindestens 120 Unterrichtseinheiten (keine zusätzliche Abschlussprüfung).
B. Ingenieure aus fremden Fachgebieten, d.h. alle unter A. nicht genannten Personen, mit einer mindestens dreijährigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit im Hochbau, in der Bauphysik oder der Technischen Gebäudeausrüstung innerhalb der letzten 10 Jahre benötigen mindestens 120 Unterrichtseinheiten (ohne zusätzliche Abschlussprüfung).
C. Ingenieure mit Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz benötigen insgesamt mindestens 60 Unterrichtseinheiten für die Bereiche Heizungstechnik, Erneuerbare Energien und Allgemeine Energiesparberatung (ohne zusätzliche Abschlussprüfung).
D. Ingenieure aus fremden Fachgebieten, d.h. alle unter A. nicht genannten Personen ohne berufliche Tätigkeit nach C., benötigen mindestens 200 Unterrichtseinheiten mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung. Dieser Gruppe gleichgestellt sind Physiker und solche Mitglieder der Architektenkammer, die nicht unter die unter A. genannte Personengruppe fallen.
E. Meister sowie Techniker der Fachrichtung Bauwesen (Hochbau) oder Haustechnik (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär/Klimatechnik) benötigen mindestens 200 Unterrichtseinheiten mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung, die eine Vor-Ort-Beratung nach dieser Förderrichtlinie umfasst.
2. Energieausweisersteller für Wohngebäudegemäß §21 der EnEV 2007
Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien der Ingenieurkammer Hessen:- ist zu erfragen Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien der Architektenkammer Hessen:Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat zur Vorlage bei der Kammer zur Anrechnung der Fortbildungspunkte.
Anerkennung durch Ingenieur- und Architektenkammern anderer Bundesländer sind zu erfragen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier
Dipl.-Ing. Martin Kutschka |
(Belegung aller Module gemäß Kat. D+E,216 UE), einschließlich Studienmaterial, Prüfungsgebühr und Pausengetränke
(Belegung gemäß Kat. A oder B; 168 UE frei wählbar + Pflichtmodule, siehe Lehrplan)Teilzeitkurs 1300 € zzgl. MWSt. (Belegung gemäß Kat. C, siehe Lehrplan)
Mehrpreis für Belegung weiterer Module auf Anfrage.
Fahrtkosten für Exkursion sind nicht enthalten.
Frankfurt a.M.
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