Die novellierte Landesbauordnung LBO 2010
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. November 2009 eine umfangreiche Novellierung der Landesbauordnung beschlossen.
Der aktuelle Gesetzesentwurfs ist nahezu unverändert angenommen worden. Die neue LBO Baden-Württemberg tritt am 1. März 2010 in Kraft!
Hauptziel der Novellierung sind verfahrensmäßige Erleichterungen für die Investoren und damit verbunden, billigeres Bauen. Wesentliche Neuregelungen werden sein:
- Die Übernahme des Brandschutzkonzeptes der Musterbauordnung
- Die Einführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens
- Erweiterung des Katalogs der verfahrensfreien Vorhaben
- Änderungen im Abstandsflächenrecht
- Eine maßvolle Entschlackung der Regelungen über Aufenthaltsräume, Wohnungen usw.
- Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB
- Fakultative Nachbarbeteiligung mit materieller Präklusion
- etc..