Die neue EnEV 2009 trat am 01. Oktober 2009 in Kraft, nachdem sie im April 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Wesentliche Änderungen sind die Verschärfung des Anforderungsniveaus um rund 30 % sowie die Erweiterung der Nachrüstungsverpflichtungen. Elektrische Speichersysteme sollen außer Betrieb genommen werden und Photovoltaikanlagen dürfen bei der Eigenstromnutzung mit bilanziert werden.
Weitere Änderungen zur neuen Energiesparverordnung und vertiefende Einblicke in die bestehende Verordnung wurden im Seminar von unserem Referenten Herrn Lambrecht vermittelt. Herr Fritsch berichtete über die Auswirkungen der novellierten EnEV auf die Haftpflichtversicherung und rundete damit das Seminar ab.
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